Ihr zuverlässiger Winterdienst

Gemäß § 93 StVO sind Eigentümer im Ortsgebiet dazu verpflichtet, zwischen 06:00 Uhr und 22:00 Uhr auf den öffentlichen Verkehrswegen entlang ihrer Liegenschaft für die Schneeräumung und Streuung bei Glatteis zu sorgen.

Clearway übernimmt diese Verpflichtung für Sie und reinigt zusätzlich auf Wunsch auch Ihre privaten Hauszugänge, Zufahrten oder Parkplätze.

zur Anfrage

Clearway leistet aber viel mehr als nur die Übernahme der Haftung. Bei Schneefall oder Glatteis ist kein Anruf erforderlich. Die Wetterlage wird ständig beobachtet und bei Bedarf rechtzeitig ein Einsatz gestartet, damit ihre Verkehrsflächen sicher begehbar bleiben.

Genießen Sie die Schönheit des Schneefalls und überlassen Sie den Stress mit dem Winterdienst den geschulten Mitarbeitern bei Clearway, denn ...

Mit Clearway ist der Schnee von morgen heute schon Schnee von gestern!